Netzanschlussvertrag
Für die bestehenden Netzanschlussverträge konnte der VAS mit der AEW Energie AG aushandeln, dass für die Ersteinspeisungen bis auf weiteres auf Netzanschlussbeiträge verzichtet wird. Diese Regelung kommt zunehmend unter Druck. Während bei den einen Verteilnetzbetreibern noch lange ungenutzte Leistungsreserven vorhanden sind, benötigen andere Leistungserhöhungen, um den steigenden Leistungsbedarf in ihren Netzen decken zu können. Da die Komplexität für eine zuverlässige Kapazitätsplanung in den vorgelagerten Netzen gestiegen ist, sind bei Netzanschlüssen auf höheren Netzebenen die Netzanschlusskostenbeiträge erhöht und Reservationsgebühren eingeführt worden. Daraus ist bei der AEW das legitime Interesse gewachsen, diese Kosten an die nachgelagerten Netze weiterzugeben. Deshalb steht einen grundsätzliche Überarbeiten der Netzanschlussverträge an. In diesem Spotlight werden die neuen Herausforderungen in der Netzentwicklungsplanung beleuchtet und die Ansätze erklärt werden, mit welchen diesen in den Verträgen begegnet werden kann.
Datum:
Referenten:
6. Oktober 2026
AEW Energie AG (Person noch offen)
VAS (Mitglied der Arbeitsgruppe Netze)
Moderation:
Johnny Strebel, VAS
Präsentationen:

