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Überblick im Dschungel der Rückliefertarife

Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Marktpreis, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Massgebend ist der Spotmarktpreis im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz.
Damit Verteilnetzbetreiber die Vergütung gemäss dem neuen Modell korrekt abrechnen können, benötigen sie einen einfachen und verlässlichen Zugang zu den relevanten Marktdaten. Woher diese Daten kommen und wie diese in die Verrechnungssystem übertragen werden, ist noch nicht vollständig geklärt.
Die Vergütung nach Spotmarkpreisen stellt nicht die einzige Möglichkeit dar, um mit den PV-Produzenten praktikable Vereinbarungen abzuschliessen.

Datum:

Referenten:

3. November 2026

Lars Huber (SWL Energie AG)

Moderation:

Johnny Strebel, VAS

Präsentationen:

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