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Revision Strassengesetzgebung Kanton Aargau
Eingabe des VAS – Schwerpunkt Strassenbeleuchtung
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20. September 2020
In der vorliegenden Revision der Strassengesetzgebung ist angedacht, den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung neu zu regeln. Diesen Punkt bewerten wir aus Sicht der Stromversorger als sehr kritisch und nehmen dazu ausführlich Stellung.
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Der Verband Aargauischer Stromversorger vertritt die Interessen von rund 100 Aargauer Stromversorgern. Die VAS-Stellungnahme baut auf einer abgestimmten Stellungnahme von zahlreichen Verteilnetzbetreibern (Stadtwerken, Elektras und Gemeindewerken) auf.
Revision StromVV – Eingabe VAS
Revision Artikel 8a → Messdaten zur Verfügung stellen
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21. August 2020
Das BFE hat eine Revision des StromVV im Bereich Messdaten vorgeschlagen. In dieser kritischen Revision wird auch beabsichtigt, dass die Kunden/Produzenten direkt am Zähler ihre Messdaten selber auslesen können.
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Der VAS ist der Ansicht, dass diese «Selbstauslesung» zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht und technisch nicht umsetzbar ist. Es bestehen derzeit viele Unklarheiten in Bezug auf Smartmeter, Datenschutz und Datensicherheit. Wenn diese Punkte bereinigt sind, kann der Revisionsgedanke nochmals aufgenommen werden.
VAS-Empfehlungen
Umgang mit der Eigenverbrauchsregelung
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Mai 2020
Das Dossier «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» liegt bei allen Stromversorgern zuoberst auf dem Tisch. Die Sache ist komplex und erklärungsbedürftig. Eine neue VAS-Empfehlung hilft, die passenden Lösungen zu finden.
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Der VAS-Vorstand hat dazu eine Empfehlung erstellt. Diese Empfehlung erklärt die Grundzüge der ZEV und des Modells Eigenverbrauch PLUS. Zudem beinhaltet sie detaillierte Checklisten für beide Modelle.
Handlungsempfehlung bei Verweigerung Smartmeter-Einbau oder bei Saldierungsmessungen
24. Februar 2020
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In diesem Dokument finden Sie Handlungsempfehlungen, falls Endkunden oder Erzeuger den Einbau und Betrieb eines Smartmeters ablehnen oder falls bei Produktionsanlagen eine nicht mehr statthafte «Saldierungsmessung» installiert ist.
Hinweise zur öffentlichen Ausschreibung der Strombeschaffung
21. Januar 2020
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In diesem Dokument finden Sie Hinweise zur Befreiung von der öffentlichen Ausschreibung für die Strombeschaffung. Für die meisten VAS-Mitglieder ist eine öffentliche Ausschreibung der Strombeschaffung nicht notwendig.
​​Aufgrund einer sich im Frühjahr 2021 abzeichnenden Gesetzesänderung wird der VAS-Hinweis zur öffentlichen Ausschreibung der Strombeschaffung überarbeitet. Gegen Mitte Februar 2021 wird der VAS eine neue Handlungsempfehlung publizieren.
Die 14 Thesen zur Stromversorgung im Kanton Aargau
Wie entwickelt sich die Stromversorgung? Der Blick in die Zukunft birgt Unsicherheiten. Wir wagen es – unter Einbezug der heute verfügbaren Informationen –, die mittelfristigen Entwicklungen in der Aargauer Stromversorgung zu beschreiben.
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Der VAS-Vorstand hat zu jeder der 14 Thesen eine klare Position formuliert und spricht Handlungsempfehlungen aus. Ziel der 14 Thesen ist es, bei den wichtigsten Rahmenbedingungen und zu ausgewählten Fachthemen mehr Klarheit zu schaffen.