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Revision Strassengesetzgebung Kanton Aargau
Eingabe des VAS – Schwerpunkt Strassenbeleuchtung
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3. März 2021
In der vorliegenden Revision der Strassengesetzgebung ist angedacht, den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung neu zu regeln und das Eigentum an der Strassenbeleuchtung bei Hauptstrassen an den Kanton zu verschieben. Diesen Punkt bewerten wir aus Sicht der Stromversorger als kritisch.
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Es scheint sich ein politischer Vorschlag zu konkretisieren, welcher die Kostenträgerschaft an der Strassenbeleuchtung im Sinne des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden besser regelt. Die Idee ist, dass sich der Kanton neu zu 65 Prozent an den projektbezogenen Investitionskosten für Strassenbeleuchtung beteiligt. Zudem kann der Kanton die technischen Vorgaben für Leuchten und Leuchtmitteln erlassen. Das Eigentum der Strassenbeleuchtung sowie die Aufgaben für den Betrieb und den Unterhalt verbleiben im Aufgabenbereich der heutigen Eigentümer.
Dieser Vorschlag ist begrüssenswert, da er die Revision des Strassengesetzgebung an sich unterstützt, jedoch die Eigentumssituation der Strassenbeleuchtung zielführend löst. Der VAS hat dazu ein Faktenblatt erstellt. Dieses hilft in der Meinungsbildung bei diesem wichtigen Thema.
Revision StromVV – Eingabe VAS
Revision Artikel 8a → Messdaten zur Verfügung stellen
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21. August 2020
Das BFE hat eine Revision des StromVV im Bereich Messdaten vorgeschlagen. In dieser kritischen Revision wird auch beabsichtigt, dass die Kunden/Produzenten direkt am Zähler ihre Messdaten selber auslesen können.
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Der VAS ist der Ansicht, dass diese «Selbstauslesung» zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht und technisch nicht umsetzbar ist. Es bestehen derzeit viele Unklarheiten in Bezug auf Smartmeter, Datenschutz und Datensicherheit. Wenn diese Punkte bereinigt sind, kann der Revisionsgedanke nochmals aufgenommen werden.
VAS-Empfehlungen
Umgang mit der Eigenverbrauchsregelung
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Mai 2020